Mitteilung zur Corona-Verordnung ab 2.11.2020
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Liebe Ortsgruppen !
 

Viele von Ihnen warten auf eine Mitteilung bzw. Vorgabe, wie es nach Inkrafttreten der verschärften Coronamaßnahmen im SVÖ weitergeht. Ganz so eindeutige Auskünfte können von uns allerdings auch diesmal nicht gegeben werden, da auch jetzt die unterschiedlichen Behörden die Verordnung unterschiedlich auslegen.

Was wir aber sagen können - es wird im SVÖ bis 30. November 2020 keine Prüfung und kein Seminar stattfinden. Betroffene Ortsgruppen, die bereits eine  Veranstaltungsgenehmigung haben, werden gesondert verständigt.

Ein Kursbetrieb mit mehreren Personen ist nach unserem Verständnis ebenfalls nicht mehr möglich. Ebenso darf kein Kantinenbetrieb stattfinden, bzw. das Vereinsheim nur betreten werden, "soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt."

Die Hundesportplätze dürfen jedoch weiterhin betreten werden und einem Einzeltraining sollte nichts im Wege stehen. Inwieweit hier auch ein Trainer anwesend sein darf, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige BH, da wie Eingangs erwähnt, diese Verordnungen seitens der Behörden oft unterschiedlich ausgelegt werden.

Wir bedauern sehr, dass durch diesen neuerlichen Lock-Down der Betrieb innerhalb der SVÖ-Ortsgruppen zum zweiten Mal in diesem Jahr stark eingeschränkt, wenn nicht zum Erliegen kommt. Uns bleibt im Moment allerdings nichts weiter übrig, als  den Vorgaben der Bundesregierung Folge zu leisten und damit mitzuhelfen, dass diese Pandemie so rasch als möglich der Vergangenheit angehört und wir wieder in ein normales Leben und damit auch Vereinsleben zurückkehren können !

Ihre
SVÖ-Verwaltung (2.11.2020)

 
Liebe Ortsgruppen, Mitglieder und Hundesportler!
 
Trotz intensiver Bemühung ist es uns bisher leider nicht gelungen, konkrete Auskünfte über die Auswirkungen der
Corona-Verordnung auf unser Vereinsleben und unsere Veranstaltungen zu erhalten. Solange die schriftliche Verordnung noch nicht veröffentlicht ist, legt sich kein Beamter und keine Behörde fest.
 
Ortsgruppen, die am bevorstehenden Wochenende eine Veranstaltung haben können wir derzeit nur raten, sich bei ihrer zuständigen BH zu informieren, gegebenenfalls den Zeitplan so festzulegen, dass immer so wenige Menschen wie möglich gleichzeitig am Gelände sind und jedenfalls den Mund-Nasen-Schutz, auch im Freien, zu tragen.
 
Ob die Vereinskantine (natürlich nur unter den strengen Auflagen) geöffnet werden kann, läßt sich aus heutiger Sicht nicht sicher sagen, wir werden aber in den nächsten Tagen versuchen, so viele offene Fragen wie möglich zu klären. (23.10.2020)
 
 
Hier noch eine Mitteilung des ÖKV:
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die rasant steigende Zahl der Neuinfektionen veranlasste die Bundesregierung neuerlich Einschränkungen im privaten und gesellschaftlichen Umgang zu verordnen, was auch wiederum Auswirkungen auf unsere Ausbildungskurse und die Prüfungen hat.

So weit es bisher den Medien zu entnehmen ist, sind wir unter der Kategorie „Vereine“ eingestuft, für die für Indoor Veranstaltungen eine maximale Teilnehmerzahl von 6 Personen und für Outdoorveranstaltungen eine maximale Teilnehmerzahl von 12 Personen vorgesehen ist.

Wir werden nach der Veröffentlichung der Verordnung noch einmal informieren. Wir weisen aber schon jetzt darauf hin, dass so wie im Frühjahr, für eine Abklärung mit der örtlich und sachlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde Kontakt aufzunehmen ist. Der jeweilige Veranstalter muss entscheiden, ob eine Veranstaltung unter Einhaltung der Verordnung möglich ist, bzw. mit der Bezirksverwaltungsbehörde Auflagen, Vorsichtsmaßnahmen udgl. abklären.

Weitere Informationen folgen.

Robert Markschläger, ÖKV-Gebrauchshundereferent