Bei Siegerprüfungen, Bundesmeisterschaften oder Turnierreihen des ÖKV oder der jeweiligen Verbandskörperschaften, die in mehreren Sparten ausgetragen werden ist es möglich, dass ein Hund in mehreren Sparten bei der gleichen Prüfungsveranstaltung vorgeführt wird. Dies bezieht sich auf folgende Sparten:
Begleithundeprüfungen
Rally Obedience Prüfungen
Fährtenhundeprüfungen
Stöberprüfungen
Es ist aber limitiert, dass pro Prüfungsveranstaltung insgesamt nicht mehr als 3 Einheiten absolviert werden dürfen. Ausgeschlossen ist auch, dass in einer Sparte mehrere Prüfungsstufen (z.B. IBGH 1 und IBGH 2) gemacht werden.
Die Gebrauchshundekommission hat sich intensiv mit dem Thema Stockbelastungsprobe auseinander gesetzt, da es in Österreich immer wieder zu Meinungen gekommen ist, dass dieser mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist.
Dies bedeutet, dass die Bedrohung vor der Berührung des Hundes abgesetzt wird und der Stock dann aufgelegt wird. Damit ist sichergestellt, dass Hunde nicht geschlagen werden.