Ihre Aufgabe als Kassaprüfer ist eine der wichtigsten in einem Verein. Der Gesetzgeber sieht für die Funktion der Kassa- bzw. Rechnungsprüfer daher viele Regulierungsmöglichkeiten, bis zur Einberufung einer Jahreshauptversammlung vor.

Keinesfalls sollten Sie für diese Funktion nur Ihren Namen hergeben. Mit Ihrem Antrag auf Entlastung des Vorstandes garantieren Sie gegenüber den Mitgliedern, dass Sie die Kassa nach bestem Wissen und Gewissen geprüft haben und keine Missstände gefunden haben. Sie sind das oberste Kontrollorgan der Mitglieder – gehen Sie mit diesem Vertrauensvorschuss nicht leichtfertig um!

Wahl

Sie sind von den Mitgliedern des Vereins für 3 Jahre gewählt, also kann Sie auch nicht der Vorstand oder eine einzelne Person des Vorstandes wieder abberufen, im Falle Sie Missstände aufzeigen sollten.

Stellvertreter - ja oder nein

Das Vereinsgesetz sieht für jeden Verein zwei Rechnungsprüfer vor. Es gibt daher keinen Rechnungsprüfer und seinen Stellvertreter, sondern nur zwei gleichberechtigte Rechnungsprüfer, die beide die Kassa prüfen, sei es gemeinsam oder getrennt.

Jahreshauptversammlung

Sie beantragen bei der Jahreshauptversammlung die Entlastung des Vorstandes, wenn die Kassaführung als in Ordnung befunden wird.

Kassaprüfung
Auf Verlangen ist auch im laufenden Jahr den beiden Rechnungsprüfern Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Belege vorzulegen. Spätestens vor der Jahreshauptversammlung müssen die beiden Rechnungsprüfer die Kassa sowohl auf buchhalterische Ordnungsmäßigkeit prüfen, als auch überprüfen, ob es für alle größeren Anschaffungen entsprechende, protokollierte Beschlüsse des Vorstandes gegeben hat. Der Kassier muss hier alle Belege vorlegen können und den Rechnungsprüfern bei Fragen Auskunft erteilen.

Setzen Sie den Termin der Kassaprüfung keinesfalls unmittelbar vor der Jahreshauptversammlung an. Sollte es zu Unklarheiten kommen besteht sonst keine Möglichkeit der Klärung bis zur Entlastung !! Wir empfehlen den Termin spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung anzusetzen.

Übernahme der Kassa
Wenn der Kassier unter dem Jahr wechselt, muss unbedingt vor Übergabe eine Rechnungsprüfung durchgeführt werden. Dies ist zu dokumentieren, so dass klar ersichtlich ist, wann die Verantwortung des vorherigen Kassiers endet und die des neuen beginnt.

Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend ergänzt werden!!

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