Keinesfalls sollten Sie für diese Funktion nur Ihren Namen hergeben. Mit Ihrem Antrag auf Entlastung des Vorstandes garantieren Sie gegenüber den Mitgliedern, dass Sie die Kassa nach bestem Wissen und Gewissen geprüft haben und keine Missstände gefunden haben. Sie sind das oberste Kontrollorgan der Mitglieder – gehen Sie mit diesem Vertrauensvorschuss nicht leichtfertig um!
Sie sind von den Mitgliedern des Vereins für 3 Jahre gewählt, also kann Sie auch nicht der Vorstand oder eine einzelne Person des Vorstandes wieder abberufen, im Falle Sie Missstände aufzeigen sollten.
Das Vereinsgesetz sieht für jeden Verein zwei Rechnungsprüfer vor. Es gibt daher keinen Rechnungsprüfer und seinen Stellvertreter, sondern nur zwei gleichberechtigte Rechnungsprüfer, die beide die Kassa prüfen, sei es gemeinsam oder getrennt.
Sie beantragen bei der Jahreshauptversammlung die Entlastung des Vorstandes, wenn die Kassaführung als in Ordnung befunden wird.
Setzen Sie den Termin der Kassaprüfung keinesfalls unmittelbar vor der Jahreshauptversammlung an. Sollte es zu Unklarheiten kommen besteht sonst keine Möglichkeit der Klärung bis zur Entlastung !! Wir empfehlen den Termin spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung anzusetzen.
Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend ergänzt werden!!