Änderung beim Reglement der SVÖ-Bundessiegerprüfung/SVÖ-Universalsieger sowie der Bundessiegerzuchtschau


Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der öffentlichen Diskussion über Qualzuchtmerkmale hat die Bundesleitung in ihrer Sitzung vom 12. August 2023 beschlossen, den Zugang zur Teilnahme an der SVÖ-Bundessiegerprüfung bzw. des SVÖ-Universalsiegers zu ändern.

Ab dem Jahr 2024 dürfen nur mehr Hunde teilnehmen, für die ein, vom SVÖ bzw. SV anerkannter HD/ED Befund „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“, eingetragen in der Original-Ahnentafel, vorgewiesen werden kann.

Weiters wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 bei der Bundessiegerzuchtschau nur mehr Hunde ausgestellt werden können, für die ab dem Alter von 24 Monaten, ein HD/ED Befund „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“, eingetragen in der Original-Ahnentafel, vorgewiesen werden kann.

 

Ausnahmeregelung SVÖ-Bundessiegerprüfung 2024

Auf Ansuchen der ÖKV Fachkommission wurde ausschließlich für das Jahr 2024 folgende Ausnahmeregelung getroffen:

Startberechtigung bei der SVÖ Bundessiegerprüfung/-Universalsiegerprüfung:

- Hunde welche einen vom SVÖ anerkannten HD/ED Befund (normal/fast normal/noch zugelassen) aufweisen.

- Hunde welche keinen vom SVÖ anerkannten HD/ED Befund aufweisen, müssen ein Gesundheitsgutachten eines SVÖ Vertrauenstierarztes vorweisen.

- In diesem Gesundheitsgutachten bestätigt der SVÖ Vertrauenstierarzt, dass der untersuchte Hund die körperlichen Anstrengungen der Prüfung bedenkenlos absolvieren kann.

- Hunde welche einen vom SVÖ anerkannter HD/ED Befund (mittel/schwer) aufweisen, können ausnahmslos nicht starten.

Die beiden Qualifikationsprüfungen, welche ebenfalls zur Startberechtigung notwendig sind bleiben davon unberührt.

Beschlossen am 18.10.2023