Änderung beim Reglement der SVÖ-Bundessiegerprüfung/SVÖ-Universalsieger
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der öffentlichen Diskussion über Qualzuchtmerkmale hat die Bundesleitung in ihrer Sitzung vom 12. August 2023 beschlossen, den Zugang zur Teilnahme an der SVÖ-Bundessiegerprüfung bzw. des SVÖ-Universalsiegers zu ändern.
Ab dem Jahr 2024 dürfen nur mehr Hunde teilnehmen, für die ein, vom SVÖ bzw. SV anerkannter HD/ED Befund „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“, eingetragen in der Original-Ahnentafel, vorgewiesen werden kann.
Weiters wurde beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 bei der Bundessiegerzuchtschau nur mehr Hunde ausgestellt werden können, für die ab dem Alter von 24 Monaten, ein HD/ED Befund „normal“, „fast normal“ oder „noch zugelassen“, eingetragen in der Original-Ahnentafel, vorgewiesen werden kann.