Möglichkeit der Körverlängerung für 2021
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Liebe Mitglieder !

Aufgrund der abgesagten Körung in Eisenstadt bzw. Oberwart war es vielen Hundebesitzern nicht möglich, ihren Hund fristgerecht zur Wiederankörung vorzustellen und die Körung läuft daher mit Ende 2020 aus. Die Bundesleitung des SVÖ hat daher beschlossen, dass mittels eines Antrags eine Körverlängerung für das Jahr 2021 möglich ist.

Dazu muss dieses Formular, samt Original-Ahnentafel und Original-Körschein an die Verwaltung eingeschickt werden.

Im Jahr 2021 kann dann ganz normal die Wiederankörung erfolgen. Wenn der Antrag auf Körverlängerung nicht gestellt wird, dann läuft die Körung mit Ende 2020 aus und im Jahr 2021 müßte dann eine Neuankörung nach Unterbrechung erfolgen !!

Bitte beachten - die Körverlängerung kann nur in jenem Land beantragt werden, in welchem die Erstankörung abgelegt wurde, unabhängig davon, in welchem Land und welchem Eigentum der Hund jetzt steht !!

Die Körverlängerung ist für Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder wird eine Gebühr von € 20,00 eingehoben.